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Teilnahme in der Ausbildung

Wussten Sie,

  • dass etwa jede:r Zehnte aller Menschen im Arbeitsleben schwerbehindert ist?
  • dass Mitarbeiter:innen mit Behinderung häufig sehr motiviert und einsatzbereit sind?
  • dass mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderung ausgebildete Fachkräfte sind? 
  • dass Arbeitgeber:innen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung umfassende Beratung und finanzielle Unterstützung erhalten können?
  • dass die meisten Arbeitsverhältnisse mit Menschen mit Behinderung einvernehmlich enden oder das Inklusionsamt dem Kündigungsantrag zustimmt?

 

Ich habe einen Schwer-Behinderten-Ausweis, eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder Einschränkung. Wo kann ich arbeiten?

Diese Arbeitsmöglichkeiten gibt es:

  • Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
    Natürlich arbeiten auch Menschen mit Behinderungen in einem Unternehmen oder selbstständig. Dafür gelten die allgemeinen Regeln der Arbeits- und Berufswelt. Oftmals ist es hilfreich, mit Teilzeit-Arbeit zu beginnen.
  • In einer Integrations-Firma:
    In der Integrations-Firma gelten die gleichen Regeln wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer dort arbeitet, bekommt normalerweise Tariflohn. Allerdings kann man auch gekündigt werden. In der Integrations-Firma arbeiten viele Menschen mit Behinderungen (bis zu 50% der Arbeitsplätze). In der Integrations-Firma werden Sie aber auch besonders unterstützt und begleitet.
  • In der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):
    Werkstätten helfen Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung dabei, am Arbeitsleben teilzuhaben. Das bieten sie: Berufliche Orientierung, Bildungs-Angebot für Fertigkeiten und Kenntnisse für verschiedene Ausbildungsberufe, Persönlichkeits-Entwicklung, Arbeitsplätze in der Werkstatt und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten bekommen ein Entgelt, das von ihrer Leistung abhängt. Sie haben eine Kranken-Versicherung und eine Renten-Versicherung. Menschen mit Behinderung erhalten eine besondere Unterstützung und Begleitung.
  • Die Werkstätte unterstützt ihre Beschäftigten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt z.B. über einen Außen-Arbeitsplatz
    Man arbeitet dann in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zertifikats-Lehrgänge und Fortbildungen, Praktika, Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung, Projekt zur Unterstützung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (BÜWA).

Wir beraten Sie zu ihrem Recht, am (Arbeits-)Leben teilzunehmen. Sie haben viele Möglichkeiten – wir stellen sie Ihnen gerne vor. 

Jede:r ist anders – wir beraten Sie deswegen individuell und persönlich. Wir schauen auf Ihre Stärken und entwickeln daraus eine Lösung.

Das kann darauf ankommen:
Ob Sie schon eine Arbeit haben oder nicht.
Ob Sie eine Reha-Maßnahme brauchen.
Oder erst einmal feststellen müssen, was Sie leisten können.

 

Für alle, die Ausbildung und Arbeit suchen: 

Auf unserer Beratungsseite finden Sie zahlreiche Angebote für Unterstützung zu ihrem Recht, am (Arbeits-)Leben teilzunehmen. 

 

Für Arbeitgeber:innen:

Sie finden auf unserer Beratungsseite Angebote zu allen Fragen rund um das Thema Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

 

Zu diesen Angeboten kann gehören:

  • Integrationsfachdienst zur Unterstützung im Übergang von Schule in Beruf und in Ausbildung und Beruf
  • Migrationsberatung
  • EUTB – Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen zu Assistenzleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, Einkommen und Vermögen, bei verschiedenen Teilhabebeeinträchtigungen
  • Agentur für Arbeit / Jobcenter für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
  • IHK / HWK für Arbeitgeber:innen