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Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Teilhabe und Inklusion in KiTa, Schule, Ausbildung, Familie und im sozialen Umfeld. 

Außerdem stellen wir Ihnen eine Übersicht zur Verfügung: über alle Beratungsangebote in und für den Landkreis Tirschenreuth. 

Teilhabe in KiTa und Schule

Wir verstehen Teilhabe in der Bildung vor allem als ganzheitlichen Ansatz: den ganzen Menschen sehen, sein ganzes Leben sehen, sein ganzes Umfeld im Blick haben.

Teilhabe in der Ausbildung

Wo kann ich arbeiten mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis, mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung oder Einschränkung.

Eine Familie geht gemeinsam durch eine Wohnstraße; ein Kind wird spielerisch an den Händen hochgehoben, während Mutter und Tochter hinterhergehen.

Teilhabe in der Familie

Familien, in denen ein Elternteil oder ein Kind behindert ist, stehen im Familienalltag oft vor besonderen Herausforderungen.

Teilhabe im sozialen Umfeld

Neben Arbeit und Familie macht Freizeit einen wichtigen Teil unseres Lebens aus. Hier können wir tun, was wir gerne tun.

Alle Beratungsangebote

Hier finden Sie alle Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Teilhabe in KiTa, Schule, Ausbildung, Familie und im sozialen Umfeld.

Unsere Seite ist für alle: 

  • Jugendliche oder junge Erwachsene
  • Eltern / Erziehungsberechtigte oder Angehörige
  • Fach- und Hilfskräfte aus pädagogischen Arbeitsfeldern
  • Fach- und Hilfskräfte aus beratenden Arbeitsfeldern
  • (Einrichtungs-)Leitungen
  • Arbeitgeber:innen
  • alle, die sich interessieren

Diese Seite wurde entwickelt von einer Arbeitsgruppe der "Modellregion für Inklusion in Tirschenreuth im Landkreis und im Schulamtsbezirk".

 

Teilhabe und Inklusion heißt für die Arbeitsgruppe: 

  • auf den/die Einzelne:n bezogenes Lernen und Arbeiten
  • eine Grundhaltung: jede:r ist dabei
  • ein gegenseitiger Lern- und Anpassungsprozess
  • ein Nutzen für jede:n
  • gleichberechtigte Mit- und Selbstbestimmung für Menschen mit und ohne Behinderung
  • Umsetzung der Menschenrechte

 

Teilhabe betrifft:

Prinzipiell alle. Ein Recht auf Nachteilsausgleich haben aber vor allem Menschen mit Einschränkungen: 
Sinnesbeeinträchtigung, psychische Erkrankung, körperliche Einschränkung, geistige Einschränkung, sprachliche Einschränkung oder soziale Faktoren.



Bei allen besonderen Fragen melden Sie sich gerne direkt bei Christina Ponader vom Netzwerk Inklusion Landkreis Tirschenreuth, Tel. 09633/923198-882 oder christina.ponader@lh-tir.de.